320 Z. 37). Sodann bejahte der Beschuldigte bereits an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme die Frage, ob er heute das Gefühl habe, irgendetwas im Umgang mit diesen Fotos falsch gemacht zu haben. Er gab an, er habe eben noch anderes in seinem Leben gehabt, Stellensuche etc. Dann habe er sich gesagt, dass er alles löschen müsse. Sie [die Privatklägerin] werde langsam grösser und «gwundrig». Er habe kein «Gestürm» gewollt. Es habe ihm aber nicht mehr gereicht und dann nur wenige Wochen vorher sei das beim Schliessen der «Formulare» passiert (pag. 81 Z. 236 ff.; 82 Z. 242 f.).