15 nicht verhindert habe, gab er an, dass er sowohl familiär wie auch beruflich eine schwierige Zeit durchgemacht habe. Er habe dann das Angebot erhalten, solche Sachen zu machen. Er sei ein wenig durcheinander gewesen und habe sich vielleicht zu wenig darauf konzentriert, dass die Privatklägerin mit solchen Sachen in Kontakt komme. Er hätte es vielleicht besser tun sollen (pag. 320 Z. 31 ff.). Auf Frage des Gerichts, «weshalb er es in Kauf genommen habe», gab er an, dass er es nicht so Ernst genommen habe (pag. 320 Z. 37).