An der Hauptverhandlung gab er zu Protokoll, dass er selber auch glaube, dass seine Tochter solche Bilder gesehen habe. Auf Nachfrage erklärte er, es könne sein, dass sie solche Bilder in seinem Umfeld gesehen habe (pag. 319 Z. 32 ff.). Weitergehend sagte er aus, dass C.________ manchmal nachts aufgestanden sein. Er könne nicht ausschliessen, dass sie dann solche Bilder gesehen habe (pag. 320 Z. 15 f.). An der Fortsetzungsverhandlung vom 11. März 2015 führte der Beschuldigte aus, dass C.________ das Passwort sehr wahrscheinlich geknackt habe. Er habe an einem Morgen gesehen, dass sie am Rechner gewesen sei und auf YouTube ihre Cartoons geschaut habe (pag. 351 Z. 35 ff.).