10.4 Würdigung der Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde insgesamt fünfmal einvernommen (polizeiliche Einvernahmen vom 11. Dezember 2012 und vom 23. Januar 2013 [pag. 62 ff.; 67 ff.]; staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 8. Oktober 2013 [pag. 75 ff.]; Einvernahmen an der Hauptverhandlung vom 10. September 2014 sowie an der Fortsetzungsverhandlung vom 11. März 2015 [pag. 318 ff.; 351 f.]). Hinsichtlich seiner Aussagen fällt auf, dass er bei der Polizei zunächst in Abrede stellte, jemals Nacktaufnahmen von Frauen hergestellt oder bearbeitet zu haben (pag. 64 Z. 74 f.).