Dies ist möglicherweise ein Erklärungshinweis für den Zeitpunkt der Einreichung der Anzeige. Ihre Aussagen lassen jedoch nicht darauf schliessen, dass sie bewusst und generell ein Besuchsrecht verhindern will. Ihre Bemühungen, ihre Tochter C.________ vor weiteren solchen Fotos zu schützen, kommen glaubhaft daher (einem begleiteten Besuchsrecht würde sie zustimmen). Auch wenn die problematische Beziehung zum Kindsvater hineinspielen dürfte, macht es nicht den Eindruck, als ob sie A.________ als Kindsvater persönlich angreifen möchte.