Die Privatklägerin wirkte an beiden Videobefragungen natürlich, zugewandt und vertrauensselig. Die Privatklägerin beschrieb weiter an der ersten Befragung von sich aus detailliert, was sie auf den Fotos gesehen hat, welche sich auf dem Computer ihres Vaters befunden hätten. Die Sprache der Privatklägerin ist altersentsprechend einfach, aber in sich stimmig. So gab sie etwa an, dass auf einem Foto ein Mädchen auf allen Vieren gewesen sei. Dieses habe die «culotte» (Slip) im Pospalt gehabt, so dass man «ses fesses» (Gesäss resp. Pobacken) gesehen habe.