41] sowie Videobefragung durch die Kantonspolizei Bern vom 24. Juli 2013 [pag. 22 ff.; 41]). Wie die Vorinstanz zu Recht festgehalten hat, ist die Würdigung von Aussagen anhand von Videobefragungen regelmässig schwierig. Vorliegend zu berücksichtigen gilt es zudem, dass die Privatklägerin im Zeitpunkt der Videobefragungen erst acht resp. im mutmasslichen Tatzeitpunkt erst sieben Jahre alt war. Ihre Aussagen müssen dementsprechend mit Vorsicht gewertet werden.