10 sieht aufgrund der gespreizten resp. geöffneten Beine die weiblichen Geschlechtsmerkmale. Weiter hat es Fotos von einer nackten, auf einem Stuhl sitzenden Frau, welche ihre Brüste überkreuzt mit den Armen verdeckt. 10.2 Würdigung der Aussagen der Privatklägerin Die Privatklägerin wurde zweimal mittels Videobefragung einvernommen (Videobefragung durch die Kinderschutzgruppe des Inselspitals Bern vom 22. November 2012 [pag. 19 ff.; 41] sowie Videobefragung durch die Kantonspolizei Bern vom 24. Juli 2013 [pag.