In der erweiterten Anklage vom 1. Oktober 2014 findet sich eine – wenn auch knappe – zureichende Umschreibung des Anklagevorwurfs im Sinne eines realen Lebenssachverhalts. Aus der Anklage ergibt sich, was dem Beschuldigten vorgeworfen wird, nämlich dass er seiner Tochter pornografische Bilder zugänglich machte, indem er entsprechende Fotos auf seinem Laptop und Mobiltelefon hatte und die Privatklägerin die Möglichkeit hatte, diese Fotos bei Benutzung der Geräte zu sehen.