Am 1. Oktober 2014 erweiterte die Staatsanwaltschaft die Anklage (Strafbefehl vom 29. November 2013) mit folgender Eventualanklage (pag. 330; vgl. pag. 328): «A.________ machte seiner damals 7-jährigen Tochter, C.________, (Werbe-)Fotos von Prostituierten, welche nackt oder in Unterwäsche mit gespreizten Beinen oder auf allen vieren posierten, so dass deren Geschlechtsmerkmale – für C.________ «toute sa fleur», «cu» – zu sehen waren, zugänglich, indem er diese Fotos auf seinem Laptop und seinem Mobiltelefon hatte und C.________ die Möglichkeit hatte, diese bei Benutzung der Geräte zu sehen.»