6 Vorliegend wird dem Beschuldigten mit Strafbefehl vom 29. November 2013 Pornografie, begangen im September 2012 in F.________ vorgeworfen, indem er seiner damals 7-jährigen Tochter, C.________, auf dem Laptop (Werbe-)Fotos von Prostituierten gezeigt habe, welche nackt oder in Unterwäsche mit gespreizten Beinen oder auf allen vieren posierten, so dass deren Geschlechtsmerkmale – für C.________ «toute sa fleur», «cu» – zu sehen gewesen seien (pag. 243). Am 1. Oktober 2014 erweiterte die Staatsanwaltschaft die Anklage (Strafbefehl vom 29. November 2013) mit folgender Eventualanklage (pag.