Der Beschuldigte sei zu verurteilen, der Privatklägerin [eine] Genugtuungssumme von Fr. 1000.--, nebst Zins zu 5% seit dem 1. Oktober 2012, zu bezahlen. b. Weitergehend sei die Zivilklage (Schadenersatz) an das Zivilgericht zu verweisen. c. Ohne Ausscheidung von Gerichts- und Parteikosten.»