Der Beschuldigte replizierte am 18. März 2016 (pag. 494 ff.). Die Privatklägerin verzichtete mit Schreiben vom 20. April 2016 auf das Einreichen einer Duplik (pag. 504). 3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich beweisergänzend ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse) sowie ein aktueller Strafregisterauszug eingeholt und den Parteien zur Kenntnis gebracht (pag. 425 ff.; 437 f.).