Der Vollzug wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Weiter wurde der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 150.00 (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Tage) sowie zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 9‘700.65, verurteilt (Ziff. I des Dispositivs, pag. 368). Der Beschuldigte wurde ferner verurteilt, der Straf- und Zivilklägerin C.________ (nachfolgend: Privatklägerin) eine Genugtuung von CHF 1‘000.00, zuzüglich 5 % Zins seit dem 1. Oktober 2012, zu bezahlen. Soweit weitergehend (Schadenersatz) wurde die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen.