1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 11. März 2015 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der Pornografie schuldig erklärt, begangen im September 2012 in F.________ durch Zugänglichmachen weniger pornografischer Bildaufnahmen an eine Person unter 16 Jahren. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 750.00. Der Vollzug wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.