90 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren daher noch mit CHF 23‘632.00. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 64‘571.60 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 14‘688.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).