1. zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Die Untersuchungshaft von 281 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass A.________ die Strafe am 18. Dezember 2012 vorzeitig angetreten hat. Die Dauer des vorzeitigen Strafvollzugs wird ebenfalls an die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird eine ambulante therapeutische Behandlung angeordnet. 2. zu 2/3 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf insgesamt CHF 9‘210.00, (Gebühr CHF 8‘000.00, Auslagen CHF 1‘210.00), ausmachend CHF 6‘140.00. 1/3 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 3‘070.00, trägt der Kanton Bern.