8.3. Folgende Gegenstände 30 Tage nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils herausgegeben werden, sofern die Berechtigten innert derselben Frist nicht deren Vernichtung beantragen: 8.3.1.Der zuständigen AHV/IV-Stelle: - AHV/IV-Ausweis lautend auf Z.________ (Regionalfahndung Langenthal).