Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau vom 4. Dezember 2014 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das BetmG durch Kauf, Besitz und Konsum einer unbestimmten Menge Kokain, angeblich begangen in der Zeit von Frühjahr 2011 bis am 4. Dezember 2011 in Langenthal ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde; 2. A.________ schuldig erklärt wurde 2.1. der Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, begangen in der Nacht vom 9./10. März 2012 in Langenthal BE, z.N. von C.________ sel.;