79 wie Auslagen ohne Mehrwertsteuer von CHF 208.15, ausmachend insgesamt CHF 40‘939.60 vergütet (pag. 5371 f.).. Der gesamte Aufwand von 272 Stunden erscheint der Kammer, angesichts des Umfangs der Akten, der Bedeutung der Streitsache sowie der Schwierigkeit des Falles, angemessen. Dieser ist damit zuzusprechen, wobei der bereits ausgerichtete Vorschuss zu berücksichtigen ist. Der vom amtlichen Verteidiger oberinstanzlich geltend gemachte Stundenaufwand von 66 ½ Stunden ist ebenfalls gerechtfertigt und zuzusprechen.