Alles in allem arbeitet der Beschuldigte in der Therapie sehr gut mit und die Kammer geht davon aus, dass sich die langjährige Therapie stark rückfallmindernd auswirken wird. Zudem schätzt der Gutachter das Rückfallrisiko lediglich für mittlere Kriminalität als sehr hoch ein, weshalb eine sehr hohe Rückfallwahrscheinlichkeit für ähnliche Straftaten, die eine Verwahrung rechtfertigen könnten, verneint werden muss.