Mittlerweile wird ihnen jedoch auch klar sein, dass sie ihrem Sohn keinen Dienst erweisen, wenn sie die Suchtproblematik verleugnen. Daher ist anzunehmen, dass sie dem Beschuldigten nach Verbüssung des Strafvollzuges eine Stütze sein können und ihm helfen werden, abstinent zu bleiben. Der Vater hat sich jedenfalls in dieser Hinsicht bereit erklärt, was aber keine Garantie für die doch recht ferne Zukunft bildet.