Die Familie konnte, wie die Vorinstanz korrekt festhielt, den Beschuldigten nicht davon abhalten, das schwere Delikt zu begehen. Der Beschuldigte konsumierte mit seinem Bruder zusammen Alkohol und Kokain, was sich erheblich auf die Gewaltbereitschaft des Beschuldigten auswirkte und zur Deliktsförderung beitrug. Die Eltern des Beschuldigten zeigten eine Bagatellisierungstendenz, sie verharmlosten das Alkoholproblem ihres Sohnes und wollten es nicht wahr haben. Mittlerweile wird ihnen jedoch auch klar sein, dass sie ihrem Sohn keinen Dienst erweisen, wenn sie die Suchtproblematik verleugnen.