77 Das niedrige Intelligenzniveau des Beschuldigten könnte allenfalls dazu führen, dass er das in der Therapie erlernte Wissen im richtigen Moment nicht anzuwenden im Stande sein wird, was sich womöglich deliktsfördernd auswirken könnte. Anzufügen ist jedoch, dass die behandelnde Therapeutin nicht davon auszugehen scheint, dass der Beschuldigte Inhalte nicht aufzunehmen fähig ist.