Im Rahmen der Therapie wird dem Beschuldigten der Umgang mit bzw. auch der Zugang zu seinen Emotionen gelehrt werden. Es ist anzunehmen, dass dies dem Beschuldigten helfen wird, seine Gefühle besser ausdrücken zu können und zu lernen, mit seinen gewalttätigen Impulsen umzugehen bzw. diese zu umgehen, was sich schliesslich ebenfalls deliktspräventiv auswirken kann. Es wird jedoch schwierig sein, dies ist sich auch die Kammer bewusst, die Persönlichkeit des Beschuldigten grundlegend zu verändern.