Es handelt sich um eine sehr lange Zeit, vor allem, wenn das junge Alter des Beschuldigten ebenfalls in die Beurteilung einbezogen wird. Zudem hat er eine langjährige Freiheitsstrafe von 20 Jahren zu gewärtigen, während welcher er weiterhin psychotherapeutische Betreuung erfährt und wird an sich arbeiten müssen. Allerfrühestens in rund 10 Jahren wird der Beschuldigte bedingt entlassen. Insgesamt wird der Beschuldigte bis zu seiner Entlassung während rund 14 bis 18 Jahren in Behandlung gewesen sein. Es ist anzunehmen, dass in dieser langen Zeit die Rückfallgefahr mit den bestens erprobten Therapiemöglichkeiten erheblich gesenkt werden kann.