Der Beschuldigte hatte in der Vergangenheit mehrere Rückfälle, dies trotz engmaschiger Betreuung durch die AP.________, das AH.________ und die psychiatrischen Dienste AO.________. Dies ist zunächst ungünstig zu werten, jedoch war der Beschuldigte zu dieser Zeit jederzeit in der Lage, sich Alkohol zu beschaffen. Zum heutigen Zeitpunkt ist er aber bereits 4 Jahre (zwar in beschützendem Rahmen) abstinent. Es handelt sich um eine sehr lange Zeit, vor allem, wenn das junge Alter des Beschuldigten ebenfalls in die Beurteilung einbezogen wird.