Als «durchaus sehr hoch» schätzte der Gutachter hingegen die Rückfallgefahr bezüglich Körperverletzungsdelikten ein, vor allem, wenn der Beschuldigte in Freiheit wieder alkoholrückfällig werden und wieder Kokain konsumieren sollte. Die Rückfallwahrscheinlichkeit ist demnach gemäss Einschätzung des Gutachters nur im Bereich der mittleren Kriminalität sehr hoch, nicht aber für schwere Kriminalität, auch weil keine Anhaltspunkte für eine überdauernde erhöhte Tötungsbereitschaft bestehen.