76 f) Würdigung Der Gutachter kam für die Kammer nachvollziehbar zum Schluss, dass die Rückfallwahrscheinlichkeit für ein erneutes Tötungsdelikt als eher gering einzuschätzen ist. Als «durchaus sehr hoch» schätzte der Gutachter hingegen die Rückfallgefahr bezüglich Körperverletzungsdelikten ein, vor allem, wenn der Beschuldigte in Freiheit wieder alkoholrückfällig werden und wieder Kokain konsumieren sollte.