Dort sind von Herrn A.________ Ressourcen erkennbar, das hochstrukturierte Setting der Anstalt doch als stützend und verhaltensregulierend für sich nützen zu können. Beim Fehlen von dieser Struktur, die regulierend wirkt, die auch in der Tatsituation gefehlt hat, müsste nach wie vor von einer erhöhten Gefahr von fremdschädigendem Fehlverhalten ausgegangen werden».