Im Vergleich zu meiner gutachterlichen Einschätzung von Mai 2013 als ich die Erfolgsaussichten einer Therapie als noch nicht sicher beurteilbar eingeschätzt hatte, weil es noch offen schien, ob sich Herr A.________ auf eine Therapie einlassen, sich öffnen und engagiert mitarbeiten würde, kann jetzt nach den therapeutischen Erfahrungen doch von ausreichend günstigen Erfolgsaussichten der indizierten langfristigen Therapie ausgegangen werden. Diese Komponente der Risikobeurteilung betreffend kann die Kriminalprognose ein klein wenig günstiger eingeschätzt werden, jedoch der aktuelle Behandlungsstand recht-