Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurde Dr. AE.________ erneut befragt. Zur Wiederholungswahrscheinlichkeit sagte er folgendes aus (pag. 5723 Z. 102 ff.): «Wie im Gutachten dargelegt, ergibt sich die Einschätzung der Wiederholungswahrscheinlichkeit für Gewaltstraftaten aus Veränderungen der Hauptrisikovariablen, das heisst, inwieweit es im Laufe eines langfristigen therapeutischen Veränderungsprozesses gelingt, diese emotionale Blackbox auszulesen und die wahrscheinlich biografisch angelegten Quellen seiner Wut und Ohnmachtsgefühle in Richtung eines reiferen Strukturniveaus der Persönlichkeit, einer integrierten Persönlichkeit, zu verändern.