Das Gutachten äusserte sich auch zur Risikoeinschätzung: Die bisherige Kriminalitätsentwicklung sei eher ungünstig. Der Beschuldigte sei aufgrund einer Brandstiftung vorbestraft. Weiter seien nicht strafrechtlich verfolgte Ausraster bekannt. Es bestehe eine überdauernde Neigung zu impulsiven Affektreaktionen im Sinne einer grundsätzlich erhöhten Gewaltbereitschaft, was sich prognostisch ungünstig auswirke. Ein krimineller oder dissozialer Lebensstil lasse sich beim Beschuldigten allerdings nicht feststellen (pag. 4818).