Unter dem Einfluss von Substanzen sei es zu einer narzisstischen Kränkung gekommen (Beschimpfung), was dazu geführt habe, dass der Beschuldigte auf das Opfer eingeschlagen habe. Es sei wichtig, dass der Beschuldigte alkohol- und drogenabstinent lebe. Der Beschuldigte wolle nicht an seinen alten Wohnort zurück, sondern anderswo neu anfangen. Eine geregelte Tagesstruktur sei zentral. Er wolle zudem das Krafttraining weiterführen. Der Beschuldigte sei therapie- und veränderungsmotiviert (pag. 5601 ff.).