Im oberinstanzlichen Verfahren erstattete der FPD wiederum einen Therapieverlaufsbericht (vom 23. September 2015). Der Beschuldigte werde seit 27. April 2015 von einem neuen Therapeuten betreut. Er habe von Januar bis April 2015 am Reasoning & Rehabilitation 2-Gruppentraining teilgenommen. Die Diagnosen aus dem Gutachten würden übernommen. Der Beschuldigte weise zudem eine auffällige Hyperkinesie (erhöhte motorische Unruhe) und eine erhöhte Ablenkbarkeit auf, was Hinweise auf eine ADHS-Problematik im Erwachsenenalter seien. Es sei in der Therapie eine Analyse möglicher Schemata (Art überdauernder Charakterzug) durchgeführt worden.