71 Dem im Hinblick auf die erstinstanzliche Hauptverhandlung eingeholten Führungsbericht der Anstalten Thorberg vom 7. November 2014 kann entnommen werden, dass sich der Beschuldigte in der Abteilung hilfsbereit gebe und bemüht sei, die an ihn gestellten Anforderungen pflichtbewusst zu erfüllen (pag. 5308 f.).