Dem Therapieverlaufsbericht vom 13. August 2014 des FPD lässt sich entnehmen, der Beschuldigte habe das Gruppenprogramm für Menschen mit einer Suchtproblematik besucht und abgeschlossen. Zudem habe der Beschuldigte in der Zeit von Juni bis Oktober 2013 am Rückfallprophylaxetraining für Drogenabhängige teilgenommen und sich gut eingebracht (pag. 5294 f.).