Er habe bereits an der Suchtgruppentherapie (Dauer von einem halben Jahr) teilgenommen. Der Beschuldigte übernehme die volle Verantwortung für seine Delikte und zeige im Rahmen der Deliktsaufarbeitung ein adäquates Schuldempfinden und eine adäquate Opferempathie. Der Beschuldigte konsumiere nach eigenen Angaben keinen Alkohol und keine Drogen. Die Abstinenz von Alkohol und Drogen werde eine Grundvoraussetzung sein für eine verbesserte Legalprognose. Risiken seien der schädliche Gebrauch von Alkohol und illegalen Drogen sowie eine fehlende berufliche und familiäre Integration (pag. 5268 ff.).