Am 12. August 2010 erfolgte der Wiedereintritt bei den psychiatrischen Diensten AO.________. Der Beschuldigte habe berichtet, er habe im April 2010 das Ritalin abgesetzt und auch die ambulante Behandlung beim Psychiater in AU.________ abgebrochen. Er habe sich im betreuten Wohnen nicht wohlgefühlt und sei daher zu den Eltern zurückgegangen. Das Zusammenleben gestalte sich jedoch schwierig, er sei leicht gereizt, werde aggressiv und bedrohlich. Er habe aber niemanden verletzt oder mit Waffen bedroht. An einer Psychotherapie sei er nicht interessiert, er wolle nur das Ritalin wieder nehmen, weil er weniger aggressiv gewesen sei. Es wurden folgende Diagnosen gestellt: «V.a.