Trotz Rückfalls habe der Beschuldigte immer wieder Krankheitseinsicht signalisiert und sei motiviert gewesen, sein Suchtverhalten zu ändern. Er habe am 10. August 2009 die Entwöhnungstherapie auf der Abteilung AP.________ angetreten. Zur Beurteilung wurde folgendes ausgeführt (pag. 3908 f.): «Bei diesem Patienten handelt es sich um einen 23-jährigen Mann mit Alkoholabhängigkeitssyndrom. Herr A.________ benötigt zu seinem Schutz eine weitere Behandlung im Sinne einer stationären Alkoholentwöhnungstherapie. Im Falle der Alkoholisierung stellt Herr A.___