Das AH.________ (Psychiatrie) erstellte am 12. August 2009 ein FFE-Gutachten über den Beschuldigten (pag. 3906 ff.). Der Beschuldigte sei vom zuständigen Regierungstatthalter ins AH.________ eingewiesen worden. Es sei im Vorfeld der Verfügung regelmässig zu Alkoholexzessen und darauf folgenden Tätlichkeiten gegenüber Familienangehörigen gekommen. Zusätzlich zum entgleisten Alkohol bestehe der Verdacht auf eine Verhaltensstörung mit Impulskontrollstörungen, eine Intelligenzminderung sowie eine mögliche Hyperaktivitätsstörung. Ambulante Therapieversuche seien bisher fehlgeschlagen. Der Beschuldigte habe einen unproblematischen medikamentös unterstützten Alkoholentzug durchgemacht.