Am 8. Juli 2009 fand eine Krisenintervention statt (durch die psychiatrischen Dienste AO.________). Der Beschuldigte habe zugegeben, seit etwa einem Jahr regelmässig, an den meisten Tagen, Alkohol zu konsumieren. Es bestehe daher mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Alkoholabhängigkeit mit ständigem Konsum (ICD 10: F10.25). Die Eltern hätten von Aggressionen und tätlichen Angriffen berichtet. Für sie sei der Verbleib des Beschuldigten zu Hause undenkbar (pag. 4374).