Bereits als Kind wurden die ersten Abklärungen von der AL.________ (Kinderpsychiatrie) getätigt. Am 4. April 1997 habe der Beschuldigte im IQ Hawik-R:-Test einen IQ von 73 erreicht (Verbalteil 82; Handlungsteil 71). Er gebe sich Mühe, stosse jedoch oft an Grenzen, oft scheine er 1 bis 2 Jahre zurück zu sein. Als Ergebnis wurde festgehalten: «A.________ verfügt über eine nicht durchschnittliche Intelligenz. Normales Schulversagen. Keine Dyskalkulie. Schwierigkeiten wahrscheinlich mitbedingt durch viele Vollnarkosen. Einige Defizite. Entwicklungsschritt in manchen Bereichen 1-2 Jahre verzögert» (pag. 3489 f.).