Menschliches Verhalten bleibt nie definitiv absehbar. Es ist nicht allein durch personale Merkmale der handelnden Person bestimmt, sondern ist stets auch vor dem Hintergrund situationaler Rahmenbedingungen zu sehen. Je länger der Geltungszeitraum von Prognosen ist, desto eher ist irgendwann einmal mit ungewöhnlichen Ereignissen, Lebenskrisen etc. zu rechnen, womit die Vorhersage des Verhaltens eines Betroffenen ausserhalb der Möglichkeiten seriöser wissenschaftlichen Prognose liegt (HEER/HABERMEYER, a.a.O., N. 80 zu Art. 64 StGB).