Will man einem Menschen über das schuldangemessene Mass hinaus die Freiheit entziehen, genügt es nicht, dass dieser einem Kollektiv zugeordnet wird, mit dem mit einiger Sicherheit die Befürchtung einer weiteren Gewalttat verbunden ist. Vielmehr ist die Annahme einer konkreten Gefährlichkeit aufgrund einer individuellen Analyse erforderlich. Dabei sind selbst bei höchster Professionalität strafrechtliche Entscheide auf der Grundlage von Kriminalprognosen stets Risikoentscheidungen. Menschliches Verhalten bleibt nie definitiv absehbar.