Diese ändern sich und bestehen aus klinischer Symptomatik, Einstellung und Verhalten in verschiedenen Situationen. Je gravierender, verfestigter das strukturelle Grundrisiko ist, desto geringer sind die Beeinflussungsmöglichkeiten, umso eher ist mithin eine relevante Gefährlichkeit zu bejahen. Bei Tätern etwa, bei denen das statische Risiko so extrem ausgeprägt vorliegt, dass es bei auch noch so grosser Dynamik der anderen Faktoren nicht mehr verändert werden kann, muss einstweilen Unbehandelbarkeit und damit bleibende Gefährlichkeit angenommen werden