Neben Persönlichkeit und Situation beeinflussen auch Interaktion und Motive menschliches Handeln, welche Faktoren ebenfalls nicht voraussehbar sind. Nicht selten erweisen sich Gewaltdelikte als «soziale Unfälle», die auch im Nachhinein kaum vermeidbar erscheinen (HEER/HABERMEYER, a.a.O., N. 61 zu Art. 64 StGB mit weiteren Hinweisen).