6.4.5. Gefährlichkeit und Gefährlichkeitsprognose a) Allgemeines Für die Beurteilung der Gefährlichkeit bzw. die Gefährlichkeitsprognose fallen verschiedene Gesichtspunkte ins Gewicht: Die Anlasstat ist einer detaillierten Analyse zu unterziehen, weiter ist die Therapie- und Sozialisationsgeschichte des Beschuldigten zu beleuchten und schliesslich das psychiatrische Gutachten sowie die Einschätzung des Psychiaters zu würdigen.