Gefährlichkeitsprognosen sind aber naturgemäss unsicher (vgl. statt vieler BGE 127 IV 1, 5). Sie gehören, abgesehen von den relativ eindeutigen Fällen der hochgefährlichen Straftäter, zu den schwierigsten Aufgaben der psychologisch-psychiatrischen Diagnostik. Menschliches Sozialverhalten kann nur bedingt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorausgesagt werden, selbst wenn die Prognosemethoden verbessert werden. Die Praxis sucht sich nicht zuletzt deshalb gelegentlich zu stark an der Anlasstat zu orientieren, da ihr diese als objektiver Anknüpfungspunkt erscheint. Erforderlich ist indessen eine Gesamtwürdigung von Tat und Täter.