Das Gericht ist der Überzeugung, dass das zu viele unsichere Faktoren sind, die sich alle zum Positiven wenden müssten, damit vom Beschuldigten keine ernsthafte Gefahr mehr für die Sicherheit anderer ausgeht, ihm also eine gute Prognose gestellt werden könnte. Angesichts der bisherigen Therapie- und Sozialgeschichte des Beschuldigten ist es unwahrscheinlich, dass all diese Voraussetzungen nach dem Strafvollzug kumulativ erfüllt sein werden, so dass der Beschuldigte gefahrlos in die Freiheit entlassen werden kann.